
Gute Nachricht für Mieter: Seit 2026 hast du ein gesetzliches Recht auf ein Balkonkraftwerk. Dein Vermieter darf die Installation nicht mehr grundlos verbieten. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Mietrecht wurden 2026 angepasst. Steckersolargeräte bis 800W gehören jetzt zu den sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen. Das bedeutet:
Seit der Gesetzesänderung hat der Vermieter nur in Ausnahmefällen ein Vetorecht — zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn die Statik gefährdet ist. In allen anderen Fällen kannst du dich auf dein gesetzliches Recht berufen.
Tipp: Dokumentiere die Kommunikation schriftlich. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale oder ein Mieterverein.
Als Mieter ist wichtig: Einfache Montage ohne Bohren und leichter Rückbau bei Auszug.
Seit 2026 grundsätzlich nicht mehr. Steckersolargeräte bis 800W sind privilegierte bauliche Veränderungen.
Du nimmst das Balkonkraftwerk einfach mit. Klemmsysteme hinterlassen keine Spuren.
Nein, aber informiere sie vorab. Du hast ein gesetzliches Recht auf die Installation.