
Balkonkraftwerke sind seit 2026 steuerfrei und bringen echte Vorteile. Wir zeigen alle Steuerregeln, Abschreibungsmöglichkeiten und wie du als Selbstständiger dein Mini-PV optimal nutzt.
Die beste Nachricht vorneweg: Balkonkraftwerke sind seit Januar 2023 von der Mehrwertsteuer befreit. Das gilt für alle Mini-PV-Anlagen bis 30 kWp — also definitiv für alle Balkonkraftwerke.
| Ersparnis: | 19% auf den Kaufpreis |
| Bei 600€ System: | 114€ gespart |
| Bei 900€ Premium-Set: | 171€ gespart |
| Gilt auch für: | Halterungen, Speicher, Installation |
| Rückwirkend: | Nein, nur ab Kaufdatum 2023 |
Du zahlst also den Nettopreis — ohne dass du vorsteuerabzugsberechtigt sein musst. Das macht Balkonkraftwerke für alle deutlich günstiger.
Zu den 0% MwSt. Angeboten →Als Privatperson mit Balkonkraftwerk hast du es steuerlich sehr einfach. Es gibt praktisch nichts zu beachten — du bleibst komplett steuerfrei.
| Einkommensteuer: | 0€ (steuerfrei) |
| Gewerbesteuer: | 0€ (kein Gewerbe) |
| Umsatzsteuer: | 0€ (Kleinunternehmer) |
| Dokumentation: | Nicht nötig |
| Anmeldung: | Nur beim Netzbetreiber |
Als normaler Haushalt zahlst du auf dein Balkonkraftwerk keine Steuern. Die gesparte Stromrechnung ist reiner Gewinn.
Hier wird es interessant: Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen können ihr Balkonkraftwerk teilweise oder ganz als Betriebsausgabe absetzen — und sparen damit richtig Geld.
| Home-Office: | Arbeitszimmer oder Büro zu Hause |
| Gewerbebetrieb: | Werkstatt, Praxis, Studio, Laden |
| Anteil berechnen: | Nach Quadratmetern oder Stromverbrauch |
| Dokumentation: | Rechnung aufbewahren, Nutzung belegen |
Du kannst den Anteil absetzen, den dein Betrieb am Gesamtstrom verbraucht. Bei 50% Home-Office = 50% absetzbar.
Lisa arbeitet als Social Media Managerin von zu Hause. Ihr Home-Office macht 20m² von 80m² Gesamtwohnung aus — also 25%. Sie kann 25% der Balkonkraftwerk-Kosten als Betriebsausgabe absetzen.
| Anschaffung: | 799€ (800W-Set) |
| Betriebsanteil: | 25% (Home-Office) |
| Absetzbar: | 200€ pro Jahr über 20 Jahre |
| Steuerersparnis: | ca. 80€/Jahr (bei 40% Grenzsteuersatz) |
| Gesamt über 20 Jahre: | 1.600€ Steuerersparnis |
Lisa spart nicht nur Strom, sondern bekommt auch noch Geld vom Finanzamt zurück. Win-Win.
Ein Balkonkraftwerk ist eine langfristige Investition — steuerlich wird es daher über 20 Jahre linear abgeschrieben. Das bedeutet: Jedes Jahr setzt du 1/20 der Anschaffungskosten ab.
| Nutzungsdauer: | 20 Jahre (AfA-Tabelle) |
| Methode: | Linear (jedes Jahr gleich) |
| Restwert: | 0€ nach 20 Jahren |
| Anteilig möglich: | Ja, bei privat/betrieblicher Mischnutzung |
Bei einem 800€ System schreibst du 20 Jahre lang jeweils 40€ ab — oder den entsprechenden betrieblichen Anteil.
Wichtig: Speicher können eine andere Abschreibungsdauer haben. Während Solarpaneele und Wechselrichter 20 Jahre halten, werden Batterien oft über 10-15 Jahre abgeschrieben.
| Solarpaneele + Wechselrichter: | 799€ über 20 Jahre = 40€/Jahr |
| Zusatzspeicher (500Wh): | 400€ über 10 Jahre = 40€/Jahr |
| Gesamt Jahre 1-10: | 80€/Jahr absetzbar |
| Jahre 11-20: | 40€/Jahr absetzbar |
Bei 25% betrieblicher Nutzung sind das 20€ bzw. 10€ pro Jahr — bei 40% Steuersatz sparst du 8€ bzw. 4€ jährlich.
Sets mit Speicher vergleichen →Was passiert mit dem Strom, den du ins Netz einspeist? Gute Nachricht: Bei Balkonkraftwerken ist die Einspeisung steuerlich völlig unkritisch.
| Maximale Einspeisung: | 150 kWh/Jahr |
| Vergütung: | 8,1 Cent/kWh (2026) |
| Jahreserlös: | 12,15€ |
| Steuerfreibetrag: | 256€/Jahr |
| Steuerpflichtig: | 0€ |
Selbst bei maximaler Einspeisung bleibst du weit unter der Steuergrenze. Du musst nichts versteuern oder melden.
Schauen wir uns an, wie viel ein Selbstständiger mit Balkonkraftwerk über 20 Jahre wirklich spart — inklusive aller Steuervorteile.
Marc arbeitet als Grafikdesigner von zu Hause. Sein Home-Office macht 30% der Wohnung aus. Er hat einen Grenzsteuersatz von 42% und kauft ein 800W Balkonkraftwerk für 799€.
| Anschaffung: | 799€ (netto, 0% MwSt.) |
| Jährliche Abschreibung: | 40€ |
| Betriebsanteil (30%): | 12€/Jahr absetzbar |
| Steuerersparnis (42%): | 5,04€/Jahr |
| Gesamt über 20 Jahre: | 101€ Steuervorteil |
Plus: 240€/Jahr gesparte Stromkosten. Marcs Gesamtersparnis über 20 Jahre: 4.901€ bei 799€ Investition.
| Amortisation ohne Steuer: | 3,3 Jahre |
| Amortisation mit Steuer: | 3,1 Jahre |
| Jährliche Gesamtrendite: | 31% (Jahre 1-20) |
| Effektive Anschaffungskosten: | 698€ (nach Steuern) |
Die steuerlichen Vorteile machen die Investition noch attraktiver — auch wenn der Effekt bei kleinen Systemen überschaubar ist.
Wenn du betrieblich absetzt: Bewahre alle Belege auf und dokumentiere den betrieblichen Anteil nachvollziehbar. Das Finanzamt will sehen, wie du auf die Prozente kommst.
Nicht nur das Balkonkraftwerk selbst, auch Halterungen und Installationskosten sind absetzbar — im gleichen betrieblichen Verhältnis.
Große Selbstständige können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuer zahlen — dann aber auch die Vorsteuer vom Balkonkraftwerk zurückholen. Lohnt sich aber meist nicht.
Ziehst du um und ändern sich die betrieblichen Verhältnisse? Dann musst du den absetzbaren Anteil anpassen. Das Balkonkraftwerk nimmst du ja mit.
| Rechnung aufbewahren: | Original oder Kopie 10 Jahre |
| Betriebsanteil berechnen: | Nach m² oder Stromverbrauch |
| Anlage EÜR: | Abschreibung bei betrieblicher Nutzung |
| Anlageverzeichnis: | Balkonkraftwerk mit AfA-Dauer eintragen |
Bei Unsicherheiten: Frag deinen Steuerberater. Die paar Euro Beratung lohnen sich bei größeren Systemen.
Nein, als Privatperson nicht. Nur Selbstständige mit betrieblicher Nutzung tragen es ins Anlageverzeichnis ein.
Nur bei 100% betrieblicher Nutzung. Als Privatperson: gar nicht. Bei Home-Office: anteilig nach Nutzung.
Bei einem 800€ System und 30% Home-Office: ca. 5€ pro Jahr. Über 20 Jahre sind das 100€ — nett, aber nicht weltbewegend.
Nur wenn der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist und die 0% weitergibt. Bei Privatverkauf: keine MwSt. sowieso.
Bei privater Nutzung: nichts. Bei betrieblicher Nutzung: Restbuchwert vs. Verkaufspreis = Gewinn/Verlust steuerlich relevant.